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Die Auswirkungen von Covid-19 auf die Wein- und Getränkebranche – Schwerpunkt Hygiene

Am 27. August 2020 fand dieses dritte Web-Seminar des Bundes Deutscher Oenologen (BDO) mit Begleitung von Fachkollegen und ebenfalls mit juristischer Unterstützung statt.

Das Seminar beschäftigte sich vorwiegend mit den Auswirkungen der Pandemie auf die innerbetrieblichen Abläufe, die der Moderator, Michael Ludwig, Beiratsvorsitzender Getränketechnologie des BDO, mit seinen zugeschalteten Gästen diskutieren durfte. Da in den meisten verarbeitenden Betrieben der Fruchtsaftbranche und der Weinbranche der Herbst und damit die Verarbeitungen kurz vor der Türe stand, waren die Fragen rund um die Erfüllung der notwendigen Hygienemaßnahmen sehr groß. Denn nicht nur die betrieblichen Abläufe mussten organisatorisch angepasst werden, sondern es ergeben sich aus unterschiedlichen Gründen auch juristisch interessante Sachverhalte.

Zunächst berichtete Prof. Dr. Monika Christmann, Leiterin des Instituts für Oenologie an der Hochschule Geisenheim, von den schon gesammelten Herbsterfahrungen der Kolleginnen und Kollegen in Australien. Der dort praktizierte hohe Grad der Automatisierung hat zwar den Ernteprozess erheblich erleichtert, dennoch mussten viele wichtige Anpassungen vorgenommen werden, um die Mitarbeitenden in den Betrieben vor Infektionen zu schützen. Auf den Infektionsschutz im Zusammenhang mit dem HACCP Konzept im Betrieb ging Dr. Maximilian Freund, ebenfalls vom Institut für Oenologie, noch im Detail ein. Je konsequenter das HACCP Konzept schon in den Betrieben umgesetzt wird, umso einfacher ist die Adaption auf die aktuellen Gegebenheiten und vereinfacht die jetzigen Maßnahmen. Erfreulicherweise ergeben sich von Produktseite keinerlei Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher oder die Mitarbeitenden.

RA Dr. Carsten Oelrichs konnte in seinem Vortrag einige interessante Aspekte aus juristischer Sicht beitragen. Vor allem wies er auf die problematische Seite hinsichtlich Zuständigkeiten hin. Nicht immer sind regionale Entscheidungsträger auch wirklich zuständig, was bei betrieblichen Einschränkungen durch falsche Behörden oder anderer offizieller Stelle durchaus auch zu Entschädigung nach § 56 Abs. 1, im Infektionsschutzgesetz berechtigt. Die Rechte und Pflichten im Umgang mit Saisonarbeitskräften konnten hier ebenfalls umfangreich dargestellt werden.

Die praktische Umsetzung hinsichtlich der Herbstvorbereitungen konnten zusammen mit Andreas Erz, Geschäftsführer Burkhardt Fruchtsäfte, besprochen werden. Besonders im Lohmostgeschäft, wo sehr viele einzelne Kunden zur Anlieferung ihrer Rohware den Betrieb anfahren, müssen entsprechende Konzepte für die Lenkung der Besucherströme zwischen Wiegestation und Abladestelle erarbeitet werden. Ebenso müssen Fremdzulieferer gezielt einzelne Bereich des Betriebsgeländes erreichen, ohne sich und andere zu infizieren. Interessante Aspekte konnte Erz auch hinsichtlich der personellen Vorbereitungen unterschiedlicher Schichten im Kelterungsprozess erklären.

Insgesamt war dies eine sehr informative Veranstaltung, die einen umfassenden Einblick in die notwendigen Vorbereitungen für die Keltersaison in Hinblick auf die aktuelle Covid-19 Situation geben konnte.

 

Ein Beitrag von Michael Ludwig

Kategorien: Alumni, Weinbau und Oenologie (B.Sc.), FORSCHUNG, Wein- und Getränkewirtschaft, Allgemeiner und ökologischer Weinbau