Die Hochschule Geisenheim University (HGU) fördert gezielt exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und eröffnet diesen langfristige und verlässliche Karriereperspektiven. Im März 2017 wurde vom Senat der HGU ein Grundsatzbeschluss zur Einführung von Tenure-Track-Professuren als integralem Bestandteil der Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses gefasst, um die Rekrutierung von wissenschaftlichem Nachwuchs zu modernisieren. Im Frühjar 2018 wurden bereits die ersten Tenure-Track-Professuren ausgeschrieben mit dem Ziel beide bis zum Sommersemester 2019 zu besetzen. Bis zum Jahr 2026 sollen bis zu 18% aller nach- bzw. neu zu besetzenden W2 Professuren über W1 Tenure-Track-Professuren qualifiziert werden. Damit kann die international ausgerichtete HGU den herbeigeführten Kulturwandel nachhaltig implementieren und auf internationalem Standard attraktive Bedingungen für forschenden und lehrenden Wissenschaftsnachwuchs anbieten und sich im Wettbewerb um die besten Köpfe auch international weiter bewähren. An der HGU werden Tenure-Track-Professuren (W1) immer mit einer Zusage auf eine Lebenszeitprofessur (W2) ausgeschrieben. Das gesamte Tenure-Track-Verfahren ist satzungsförmig geregelt. Die Qualifizierungsphase ist eingebettet in diverse auf die Tenure-Track-Professur zugeschnittene Personalentwicklungsinstrumente wie ein freiwilliges Mentoring-Programm, Fort- und Weiterbildungspakete und ein zielgruppenorientiertes Onboarding. Damit alle Verfahren von der Berufung bis zu den Evaluationsverfahren fair und transparent ablaufen, sind diese hochschulweit einheitlich geregelt, qualitätsgesichert und unterliegen transparenten Evaluierungsstandards.
Der Tenure-Track-Professur der Hochschule Geisenheim University liegt ein transparenter, fairer und qualitätsgesicherter Verfahrensprozess zugrunde. Das Verfahren ist satzungsförmig in der Satzung zur Bewährungsfeststellung bei Qualifikationsprofessuren mit Entwicklungszusage (sog. Tenure-Track-Professuren) geregelt.
Das Verfahren beginnt mit der Berufungszielvereinbarung, welche zwischen dem Präsidenten und der Tenure-Track-Kandidatin bzw. dem Tenure-Track-Kandidaten ausgehandelt wird. Die festgelegten individuellen Ziele beziehen sich auf Forschung und Wissenstransfer, Akademische Lehre, Akademische Selbstverwaltung und akademisches Engagement sowie Soziale Kompetenzen und Personalführungskompetenzen. Die Bewährung in allen Kategorien wird in einem zweistufigen Evaluationsverfahren unter Beteiligung externer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler festgestellt. Nach einem dreijährigen Dienst- oder Anstellungsverhältnis wird die Zwischenevaluation eingeleitet, in der der Bewährungsfortschritt festgestellt wird. Sollte diese Zwischenbilanz negativ ausfallen, werden Steuerungsgespräche mit Institutsleitung, Studienbereichsleitung und gegebenenfalls auch dem Präsidenten durchgeführt und die individuellen Unterstützungsmaßnahmen angepasst. Die Endevaluation (Tenure Evaluation) wird ein Jahr vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses eingeleitet. In dem Zeitraum bis dahin werden alle Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren individuell durch jährliche Entwicklungsgespräche mit der Institutsleitung, Studienbereichsleitung und gegebenenfalls dem Präsidenten sowie breiten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Coaching- und einem Mentoring-Angebot unterstützt. Durchgeführt werden beide Evaluierungsverfahren von einem unabhängigen Tenure-Track-Komitee. In dem gesamten Verfahren ist die Personalentwicklung involviert, um die bestmögliche individuelle Unterstützung für die Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren zu gewährleisten.